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Dörfliche Blasmusik

Die Reihe "Dörfliche Blasmusik" wurde auf Anregung vieler Blasmusikanten und Volksmusikfreunde erstellt. Die Volksmusikpflege und das Volksmusikarchiv des Bezirks Oberbayern veröffentlichen darin regional überlieferte und gebrauchte Tanz-, Unterhaltungs- und Marschmusik in der Besetzung für
Klarinette in Es (oder Flöte in C), Klarinette 2 und 3 in B;
Flügelhorn 1 und 2 in B, Trompete 1 und 2 in B;
Tenorhorn in B, Bariton in B und C;
(dreistimmige) Begleitung in C, B und Es;
Bässe in C, Schlagzeug.
Gern nimmt der Bezirk Oberbayern die Anregungen örtlicher Blasmusiken oder Gemeinden auf, und bearbeitet regional überlieferte Melodien für diese Besetzung.

1994 hat sich am Volksmusikarchiv ein Arbeitskreis gebildet, dem zu Beginn neben dem Archivleiter noch Peter Denzler, Karl Edelmann, Wolfgang Forstner und Annemarie und Hubert Meixner angehörten. Alle Blasmusiksätze entstanden im Zusammenwirken der Arbeitskreismitglieder. Die Zahl der Mitglieder des Arbeitskreises ändert sich und wird je nach Aufgaben gestaltet. Wolfgang Forstner, Annemarie und Hubert Meixner unterstützen nun schon seit 1994 das VMA mit ihrem Wissen und Können als freie Mitarbeiter im Arbeitskreis "Dörfliche Blasmusik" und als Referenten bei Fortbildungen.

Es wird besonderer Wert darauf gelegt, vor Drucklegung die Stücke praktisch zu erproben und die Erfahrungen dabei in die Bearbeitung einfließen zu lassen.

Die Notendrucke haben das Format DIN A 4. Alle Stimmen sind in gut lesbarer Notenschrift auf feste Einzelblätter gedruckt, dazu gibt es für den Dirigenten eine Partitur, in der alle Stimmen ersichtlich und nachvollziehbar sind. Die Partitur und die 16 Stimmen sind in einer eigenen Einsteckmappe zusammengefaßt, auf der auch Angaben zur Quelle, Überlieferung und Eigenart des jeweiligen Stückes zu finden sind.

Urheberrechtsbemerkung: Die Mitglieder des Arbeitskreises "Dörfliche Blasmusik" haben diese Notenherausgaben bei keiner Urheberrechtswahrnehmungsgesellschaft angemeldet. Das "Volksmusikarchiv des Bezirks Oberbayern" nimmt die entstandenen Urheberrechte direkt wahr. Die Stücke können ohne Genehmigung und Aufführungsgebühr gespielt werden bei Veranstaltungen, die nicht gewinnorientiert sind. Eine Nutzung zu Erwerbszwecken, eine Bearbeitung, Verwertung und Vervielfältigung durch Tonträger und Druck, eine gewerbsmäßige Sendung in Rundfunk und Fernsehen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Volksmusikarchives.