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FarVo - Frei aufführbare regionale Volksmusik

FarVoFrei aufführbare regionale Volksmusik in der Datenbank beim Volksmusikarchiv des Bezirks Oberbayern

Die in dieser Datenbank einsehbaren Lieder und Instrumentalstücke können — nach den zum jetzigen Zeitpunkt beim VMA vorliegenden Informationen — im Rahmen der Volksmusikpflege jederzeit öffentlich ohne Genehmigung und Aufführungsgebühr gesungen und gespielt werden.

Alle weiteren Rechte und Nutzungen (z.B. gewerbliche Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung durch Druck oder Tonträger, Sendung in Rundfunk und Fernsehen, Verbreitung in den neuen Medien) sind vorbehalten.

Die in die Datenbank eingestellten Notenbilder dienen der Wiedererkennung von Melodie bzw. Text, und sind deshalb auf den Anfang des Liedes/Instrumentalstücks beschränkt.

Diese Lieder und Instrumentalstücke sind entweder überlieferte, anonyme Volksweisen, oder sind Neuschöpfungen oder Neugestaltungen von schöpferisch tätigen Sängern und Musikanten, die der "Vereinbarung zur Freiheit der Volksmusik" (VFV) mit dem Bezirk Oberbayern beigetreten sind. In der VFV geht es im wesentlichen um drei Dinge:
  • Die Lieder und Instrumentalstücke der beigetretenen Personen werden dokumentiert.
  • Für die Dauer von zunächst 30 Jahren wird festgeschrieben, dass die Lieder und Instumentalstücke im Rahmen der Volksmusikpflege jederzeit öffentlich gespielt und gesungen werden können, ohne dass dadurch Tantiemen oder Gebühren fällig werden.
  • Der Bezirk Oberbayern wird eventuellen Missbräuchen nachgehen und die Interessen der gemeinfreien Volksmusik vertreten.
Umfang und Art der Veröffentlichung persönlicher Angaben in der Datenbank erfolgen, soweit erforderlich, mit Einverständnis der jeweiligen Personen.
Umfang und Art der Veröffentlichung von Notenbildern in der Datenbank erfolgen mit Einverständnis der Personen bzw. Verlage, soweit Personen oder Verlagen an diesen Notenbildern Rechte zustehen.

Alle Angaben zu Quellen, Personen und zur Aufführungssituation der Lieder und Instrumentalstücke erfolgen nach den derzeit beim VMA vorliegenden Informationen, geben den aktuell aufgearbeiteten Bestand wieder, und gelten zum Zeitpunkt der Einsichtnahme in die Datenbank.

Sollten Sie zu Liedern und Instrumentalstücken andere Erkenntnisse haben, setzen Sie sich bitte mit dem VMA in Verbindung. Wir freuen uns auf ihre Hinweise.

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