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Der Bezirk Oberbayern - Garant für soziale Verantwortung

Der Bezirk Oberbayern ist eine in der Verfassung des Freistaates Bayern verankerte kommunale Gebietskörperschaft, die Aufgaben zu erfüllen hat, die über die Zuständigkeiten und finanziellen Leistungsmöglichkeiten der Gemeinde, Landkreise und kreisfreien Städte hinausgehen. Im Wesentlichen erstrecken sich diese überörtlichen Aufgaben auf die Bereich Soziales, Gesundheit, Kultur, Heimatpflege, Bildung und Umwelt. Der Bezirk Oberbayern (inklusive der Landeshauptstadt München) ist mit über vier Millionen Einwohnern der mit Abstand größte der sieben bayerischen Bezirke.

Verwaltet wird er durch den alle fünf Jahre gleichzeitig mit dem Landtag gewählten Bezirkstag: 58 (aktuell 68 aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten) ehrenamtliche Bezirksrätinnen und Bezirksräte bilden das Kommunalparlament, an dessen Spitze der Bezirkstagspräsident steht. Damit verfügt Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern über ein Plus an Demokratie, denn die Aufgaben, die den Bezirksaufgaben ähnlich sind, werden in anderen Bundesländern nicht von direkt gewählten, sondern entsandten Mandatsträgern gestaltet und kontrolliert. Zählt man die Beschäftigten in den eigenen Krankenhäusern dazu, arbeiten über 6000 Menschen beim Bezirk Oberbayern.

Eine wichtige Aufgabe übernimmt der Bezirk Oberbayern als überörtlicher Sozialhilfeträger. Damit ist er zuständig für die "Hilfe zur Pflege" und für die "Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung". Trotz Pflegeversicherung und eigener Rente können viele pflegebedürftige Menschen die Kosten für einen Platz im Pflegeheim nicht aus eigener Tasche bezahlen. Hier hat jeder Bürger einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Bezirk über die Sozialhilfe den Differenzbetrag übernimmt.

Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Wohnheime und viele andere Einrichtungen im Behindertenbereich werden ebenfalls von den Bezirken finanziert. Gerade dieser Bereich nimmt finanziell einen immer höheren Stellenwert ein, weil die Zahl behinderter Menschen steigt. Durch eine Gesetzesänderung zu Beginn des Jahres 2008 sind nun alle Leistungen, die für Menschen mit Behinderung erbracht werden, in der der Hand der Bezirks gebündelt: Unabhängig davon, ob ein Mensch körperlich, seelisch oder geistig behindert ist und ambulante oder stationäre Hilfe braucht, ist er beim Bezirk Oberbayern an der richtigen Adresse. "Denen helfen, die sich selbst nicht helfen können", beschreibt der Bezirk Oberbayern deshalb seine Tätigkeit. Allein für den Sozialbereich liegt das Haushaltsvolumen beim Bezirk Oberbayern jährlich bei über einer Milliarde Euro.

Der zweite Schwerpunkt der Aufgaben ist die psychiatrische und neurologische Versorgung der oberbayerischen Bevölkerung. Dafür unterhält der Bezirk Oberbayern psychiatrische und neurologische Fachkrankenhäuser, z.B. das Isar-Amper-Klinikum München-Ost und Taufkirchen oder das Inn-Salzach-Klinkum in Wasserburg. Für Menschen aus den Landkreisen Erding und Freising ist das Isar-Amper-Klinikum Taufkirchen der richtige Ansprechpartner. Schließlich hat jeder Vierte hat im Laufe seines Lebens einmal mit der Psychiatrie zu tun - als Patient, als Verwandter oder im Freundeskreis. In den letzten fünfzehn Jahren hat die psychiatrische Landschaft dank der wegweisenden Beschlüsse des Bezirktags auch in Oberbayern einen revolutionären Wandel erlebt: Die Bettenzahl in den großen Häusern wurde drastisch reduziert und im Gegenzug heimatnahe, dezentrale Klinken vor Ort aufgebaut Der Grundsatz in der psychiatrischen Versorgung lautet: "Soviel ambulant wie möglich, so wenig stationär wie nötig." Deshalb wird das Netz der außerklinischen Hilfeleistungen noch weiter verknüpft und engmaschig verwoben. Um die psychiatrischen Kliniken auch dauerhaft in öffentlicher Hand und damit auf hohem medizinischen und v.a. auch pflegerischem Niveau halten zu können, hat der Bezirk zu Beginn des Jahres 2007 seine Kliniken unter dem Dach des "Kliniken des Bezirks Oberbayern – Kommunalunternehmen" zusammengefasst, das wiederum gemeinnützige Gesellschaften für die einzelnen Krankenhäuser gebildet hat. Durch diese Organisationsform kann einer echten Privatisierung vorgebeugt werden - im Sinne der Patienten, aber auch im Sinne der Beschäftigten.