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Liederhefte der Reihe "Singen ..."

Die Liederhefte der Reihe "Singen …" sind vor allem für die Singpraxis zu unterschiedlichen Gelegenheiten und Singanlässen gedacht. Natürlich steht der gemeinsame, ungekünstelte Volksgesang, das natürliche Miteinandersingen im Mittelpunkt - ob im Advent oder an Weihnachten, ob mit den bekannten, über Generationen überlieferten "Deutschen Volksliedern" oder den deutschen und bayrischen Weihnachtsliedern. Aber auch das gemeinsame Singen von Frau und Mann, im Bekannten- oder Familienkreis ist mit zwei Liederheften vertreten. Weitere Themenhefte werden folgen.

Die in den Heften der Reihe "Singen …" (Format ca. 19 cm x 26 cm, 16-32 Seiten) enthaltenen Lieder, sind 1- oder 2-stimmig in der Melodie, versehen mit deutlichen und oft ausführlichen Quellenangaben. Die Auflagen der Liederhefte sind sehr unterschiedlich: Die Hefte 02 und 03 sind regional bezogen und auf kleinere Zielgruppen ausgerichtet. Wohingegen z.B. das Heft 05 und vor allem das Heft 04 einen sehr großen Interessentenkreis anspricht. In dieser Reihe hat der Bezirk Oberbayern die Möglichkeit genutzt, der Bevölkerung für einen sehr günstigen Preis auch sehr verbreitete und beliebte Lieder an die Hand zu geben, von denen der "Normalbürger" oft nur Melodie und 1. Strophe kennt - aber auch die anderen Strophen gern singen würde, z.B. von deutschen Volksliedern oder von Weihnachtsliedern. Probieren auch Sie es einmal wieder mit dem Selber Singen!

Neben überlieferten Liedern sind in der Reihe "Singen …" auch neugestaltete oder bearbeitete Lieder enthalten (vgl. EBES). Alle Lieder können ohne Erlaubnis und Tantiemenzahlung öffentlich aufgeführt werden. Die eventuellen Autoren/Bearbeiter haben diese Liedfassungen nicht bei einer Urheberrechtswahrnehmungsgesellschaft (z.B. GEMA) gemeldet und nehmen die nach dem Urheberrechtsgesetz entstandenen Rechte selbst wahr. Sollten Sie Fragen zu weitergehenden Nutzungen der Lieder haben (z.B. Wiederabdruck, Tonaufnahmen, Sendungen, gewerbliche Nutzung, Bearbeitung, usw.), wenden Sie sich bitte rechtzeitig vorher an das VMA — da bekommen Sie im konkreten Fall Auskunft.
Ernst Schusser