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Persönlichkeiten der Volksmusik

Viele Menschen in Oberbayern haben dazu beigetragen, dass das Wort von der "lebendigen Volksmusik" in unserer Heimat mit Inhalt gefüllt wurde. Einige Persönlichkeiten haben mit eigenen Überzeugungen, persönlichen Vorlieben und individuellen Auswahlkriterien und Wertungsmaßstäben die Volksmusik und ihre Pflege in all ihrer Vielfalt immer wieder aufs Neue beeinflusst.

Auch Gesangs- und Musikgruppen haben die gegenwärtige Volkslied- und Volksmusikpflege in Oberbayern entscheidend mitgeprägt. Der persönliche Umgang mit der Überlieferung, ihre Art der Darstellung, der Übernahme, der Veränderung, ihre Neuerungen und Neuschöpfungen haben das Erscheinungsbild der Volksmusikpflege in Oberbayern heute grundlegend mitgestaltet. Über ein halbes Jahrhundert können wir ja mittlerweile auf die Volksliederneuerung in Oberbayern seit dem Kiem Pauli zurückblicken. Für viele Volksmusikfreunde, Sänger und Musikanten sind die neuen und neugestalteten - oder wieder entdeckten und neugefassten - Stücke und Lieder Vorbild geworden. Doch die wenigsten davon sind schriftlich oder auf Noten festgehalten.

Dieses lebendige Umgehen mit der Tradition zu dokumentieren und den Kontakt zwischen den verdienstvollen älteren Persönlichkeiten und Gruppen der Volksmusikpflege in Oberbayern und den Volksmusikliebhabern und jungen Sängern und Musikanten herzustellen, ist auch Aufgabe der Arbeit am "Volksmusikarchiv des Bezirks Oberbayern" und unserer Veröffentlichungsreihe "Persönlichkeiten der Volksmusik". Wenn die Gruppen ihr typisches und für die Sänger und Musikanten interessantes Lied- und Spielgut zur Verfügung stellen wollen, wird der Bezirk Oberbayern durch sein Volksmusikarchiv bei der Erarbeitung und Bereitstellung helfen.

Grundlage all unserer Bemühungen sollte sein, dass auch die Gegenwart schöpferische Impulse in den Überlieferungsfluss der regionalen musikalischen Volkskultur mit einbringt. Voraussetzung dafür ist, dass die neugeschaffenen oder schöpferisch umgestalteten Lieder, Musikstücke und Tänze ohne Erlaubnis und Tantiemenzahlung öffentlich gesungen, gespielt oder getanzt werden können und somit keine Aufführungsgebühr an eine Verwertungsgesellschaft (z.B. GEMA/AKM) gezahlt werden muss. Alle weiteren Rechte verbleiben natürlich bei den jeweiligen Rechteinhabern.